Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung und Verpachtung von Schiffen vongiethoornbootjehuren.nl

ARTIKEL 1 – BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

  1. Unternehmer: eine natürliche oder juristische Person, die mit einem Verbraucher einen Vertrag über die Bereitstellung eines Schiffes gegen Zahlung eines Mietpreises abschließt. Dieser Unternehmer ist Mitglied der Partnerschaft giethoornbootjehuren.nl
  2. Verbraucher: eine natürliche Person, die mit einem Unternehmer einen Vertrag über die Nutzung eines Schiffes gegen Zahlung einer Miete abschließt. Dieser Verbraucher schließt den Vertrag nicht im Namen seines Berufs oder Unternehmens ab, sondern in persönlicher Eigenschaft.
  3. Parteien: der Unternehmer und der Verbraucher, wie unter a und b beschrieben.
  4. Schiff: ein Objekt, das sich auf dem Wasser aufhält und sich darauf bewegt, einschließlich der damit verbundenen Ausrüstung und des damit verbundenen Inventars. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich ausdrücklich auf ein Schiff, das für Sport- oder Freizeitaktivitäten bestimmt ist.
  5. Mietvertrag: ein Vertrag, mit dem sich der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher ein Schiff ohne oder mit Besatzung gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.
  6. Elektronisch: per E-Mail oder Website.
  7. Inventar: Liste der Objekte, die zum Schiff gehören.
  8. Bedingungsliste: Liste, auf der die Parteien den Zustand des Schiffes aufzeichnen und welche Schäden, falls vorhanden, vor der Abfahrt vorliegen.
  9. Streitbeilegungsausschuss: der Ausschuss für Streitigkeiten über Wassererholung in Den Haag. Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Beträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

ARTIKEL 2 – ANWENDBARKEIT DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen Unternehmern und Verbrauchern über die Vermietung/Vermietung von Schiffen.

ARTIKEL 3 – ANGEBOT/ANGEBOT

  1. Unternehmer geben ein Angebot oder Angebot mündlich, schriftlich oder elektronisch ab.
  2. Wird das mündliche Angebot nicht sofort angenommen, ist das mündliche Angebot ungültig, es sei denn, der Unternehmer gibt unverzüglich die Frist an.
  3. Schriftliche oder elektronische Angebote müssen datiert sein. Wenn die Gültigkeitsdauer im Angebot angegeben ist, wird der Unternehmer sein Angebot innerhalb dieser Frist nicht ändern oder zurückziehen. Wenn keine Frist angegeben ist, wird der Unternehmer sein Angebot nicht innerhalb von 14 Tagen nach diesem Datum ändern oder zurückziehen.
  4. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung des zu vermietenden Schiffes und besagt in jedem Fall:
    – die Mietdauer und die Bootsvermietungsfirma der Abfahrt / Ankunft;
    – die Miete mit zusätzlichen Kosten und Zahlungsmethoden;
    – die Höhe des Selbstbehalts der Versicherung;
    – Höhe und Art der Sicherheitsleistung, Juni 2018
    – das Löschungsverfahren.
  5. Bei jedem Angebot stellt der Unternehmer eine Kopie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung.

ARTIKEL 4 – VEREINBARUNG

  1. Es besteht eine Vereinbarung, sobald der Verbraucher das Angebot des Unternehmers annimmt. Wenn er dieses Angebot elektronisch annimmt, sendet der Unternehmer dem Verbraucher elektronisch eine Bestätigung.

  2. Jede Vereinbarung wird vorzugsweise schriftlich oder elektronisch protokolliert.
  3. Mit einer schriftlichen Vereinbarung muss der Unternehmer dem Verbraucher immer eine Kopie geben.

ARTIKEL 5 – PREIS UND PREISÄNDERUNGEN

  1. Der Unternehmer und der Verbraucher vereinbaren im Voraus: – welche Miete und welche zusätzlichen Kosten der Verbraucher zahlen muss; und – ob der Unternehmer den Preis in der Zwischenzeit ändern kann und wenn ja, unter welchen Bedingungen.
  2. Der Unternehmer kann jederzeit Änderungen der Steuern, Verbrauchsteuern und anderer ähnlicher Abgaben der Regierung an den Verbraucher weitergeben.

ARTIKEL 6 – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Der Verbraucher muss die Miete innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, in jedem Fall aber am Beginn der vereinbarten Mietzeit bezahlen. Er kann die Miete im Büro des Unternehmers oder durch Überweisung des Geldes auf ein vom Unternehmer festgelegtes Bankkonto bezahlen. Erst nach Bezahlung der Rechnung ist die Reservierung endgültig.
  2. Zahlt der Verbraucher nicht rechtzeitig, kommt er in Verzug und der Unternehmer muss ihn nicht über die Vertragsverletzung informieren. Der Unternehmer wird dem Verbraucher jedoch auch nach Ablauf des Zahlungsdatums eine kostenlose Zahlungserinnerung zusenden. Darin wies er die Verbraucher auf seine Vertragsverletzung hin und gab ihm dennoch die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. In der Zahlungserinnerung hat der Unternehmer auch die außergerichtlichen Kosten erwähnt, die der Verbraucher im Falle eines Zahlungsverzugs schuldet.
  3. Wenn die in Absatz 2 genannte Frist von 14 Tagen abgelaufen ist und der Verbraucher nicht bezahlt hat, hat der Unternehmer das Recht, die Zahlung des fälligen Betrags zu verlangen, ohne den Verbraucher weiter über die Inverzugsetzung zu informieren. Damit verbunden kann er zumutbare außergerichtliche Inkassokosten in Rechnung stellen. Bitte melden Sie sich hierfür an Der im Dekret angegebene Höchstbetrag für außergerichtliche Inkassokosten (Erstattung). In Übereinstimmung mit den Änderungen der Rechtsvorschriften werden diese Höchstbeträge wie folgt festgesetzt:
    – 15% auf die ersten 2.500 €,-, mit einem Minimum von 40 €;
    – 10% auf die nächsten € 2.500,-;
    – 5% auf die nächsten 5.000 €;
    – 1% auf die nächsten 190.000 €;
    – 0,5% auf den Selbstbehalt, mit einem Höchstbetrag von 6.775 €,-.

ARTIKEL 7 – STORNIERUNG

  1. Wenn der Verbraucher den Mietvertrag kündigen möchte, muss er den Unternehmer so schnell wie möglich schriftlich oder elektronisch darüber informieren. Wenn der Verbraucher widerruft, kann der Unternehmer eine feste (feste) Entschädigung von:
    – 25% der vereinbarten Miete bei Stornierung bis 1 Monat vor Mietbeginn;
    – 50% der vereinbarten Miete bei Stornierung bis 2 Wochen vor Mietbeginn;
    – 100% der vereinbarten Miete bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Mietbeginn oder am Beginn der Mietzeit.
  2. Wenn der Verbraucher einen Mietvertrag kündigt, kann er den Unternehmer fragen, ob eine andere Person den Vertrag über eine “Substitution” übernehmen kann. Stimmt der Unternehmer zu, schuldet der Verbraucher Wechselkosten. Diese Änderungsgebühr beträgt 10%
    der vereinbarten Miete mit einem Minimum von € 10,00 und einem Maximum von € 25,00.

ARTIKEL 8 – PFLICHTEN DES UNTERNEHMERS

  1. Zu Beginn der Mietzeit stellt der Unternehmer dem Verbraucher das Boot zur Verfügung. Der Unternehmer stellt sicher, dass sich das Boot in gutem Zustand befindet, den vorgesehenen Zweck erfüllen kann und dass es mit einer geeigneten Sicherheitsausrüstung ausgestattet ist, die dem vereinbarten Segelgebiet entspricht.
  2. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Boot zugunsten des Verbrauchers angemessen gegen gesetzliche Haftung, Kaskoschäden und Diebstahl zu versichern. Diese Versicherung gilt nur für die Nutzung des Schiffes in dem Segelgebiet, das der Unternehmer und der Verbraucher vereinbart haben. Für die Versicherung gibt es einen angemessenen Selbstbehalt, der dem Wert des gemieteten Bootes entspricht.
  3. Vor der Abfahrt halten die Parteien den Zustand des Bootes in einer Zustandsliste fest, die von beiden Parteien unterzeichnet wird. Der Unternehmer gibt dem Verbraucher eine Kopie der unterschriebenen Konditionsliste.
  4. Der Unternehmer gibt dem Verbraucher vor der Abreise eine Inventarliste.
  5. Am Ende der Mietzeit erhält der Unternehmer das Schiff am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit, es sei denn, er hat mit dem Verbraucher etwas anderes vereinbart.
  6. Der Unternehmer stellt sicher, dass die notwendigen (Notfall-) Telefonnummern im Boot vorhanden sind.

ARTIKEL 9 – PFLICHTEN DES VERBRAUCHERS

  1. Die Verbraucher müssen über ausreichende Bootskenntnisse verfügen. Wenn der Verbraucher nicht im Besitz des entsprechenden CWO-Diploms (Bestuursdienst Wassersport) oder gleichwertig (nach Wahl des Unternehmers) ist, muss er in jedem Fall 18 Jahre alt sein. Die Altersgrenze von 18 Jahren gilt nicht für offene Segel- und/oder Motorboote.
  2. Der Verbraucher muss sicherstellen, dass der für die Reise erforderliche Skipper während der Reise auf Alkohol und/oder Drogen verzichtet.
  3. Verbraucher müssen die Anweisungen des Unternehmers befolgen, um das Schiff zu schützen und die Rechte des Unternehmers durchzusetzen. Dazu gehören auch das Verbot, zum Terminal zu segeln oder zurückzukehren, und die Anordnung, direkt zu einem vom Unternehmer festzulegenden Liegeplatz aufgrund schlechter Wetterbedingungen und / oder übermäßigem Alkohol- und / oder Drogenkonsum zu fahren.
  4. Vor der Abreise erhält der Verbraucher vom Unternehmer eine Inventarliste. Der Verbraucher ist verpflichtet zu überprüfen, ob das Inventar auf dieser Liste im Schiff vorhanden ist. Er muss auch überprüfen, ob das Schiff mit sicherheitstechnischer Ausrüstung ausgestattet ist, die für das jeweilige Segelrevier geeignet ist.
  5. Entspricht das Inventar an Bord nicht dem Inventar auf der Inventarliste oder ist die Sicherheitsausrüstung unvollständig oder defekt, muss der Verbraucher dies dem Unternehmer vor der Abreise melden. Dies berührt nicht die Verpflichtung, die der Unternehmer auf der Grundlage von Artikel 8 Absatz 1 hat.
  6. Vor der Abreise muss der Verbraucher die Konditionsliste zur Genehmigung unterschreiben.
  7. Der Verbraucher nutzt das Schiff als guten Familienvater und guten Skipper und in Übereinstimmung mit dem Ziel. Der Verbraucher darf ohne schriftliche Genehmigung des Unternehmers keine Änderungen am Schiff vornehmen und das Schiff nicht an eine andere in Gebrauch befindliche Person weitergeben.
  8. Am Ende der Mietzeit übergibt der Verbraucher das Schiff zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort und in demselben Zustand, in dem er das Schiff erhalten hat, an den Unternehmer. juni 2018
  9. Die Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Nutzung des Schiffes stehen, gehen zu Lasten des Verbrauchers. Dies betrifft beispielsweise Hafen-, Brücken-, Kai-, Schleusen- und Liegeplatzgebühren sowie Treibstoffkosten.
  10. Wenn der Verbraucher Reparaturen durchführen lassen möchte, benötigt er die Erlaubnis des Unternehmers. Als de consument reparaties wil laten verrichten, heeft hij daarvoor toestemming nodig van de ondernemer.
  11. Die Kosten der normalen Wartung und Behebung von Mängeln gehen zu Lasten des Unternehmers.
  12. Der Verbraucher muss Schäden jeglicher Art so schnell wie möglich dem Unternehmer melden. Dies gilt auch für Tatsachen und/oder Umstände, die zumutbar zu einem Schaden führen können.

ARTIKEL 10 – HAFTUNG

  1. Der Verbraucher haftet für Schäden und/oder Verlust des Schiffes während des Zeitraums, in dem er das Schiff gemietet hat. Dies gilt nur für Schäden und/oder Verluste, soweit sie nicht durch die Versicherung gedeckt sind. Der Verbraucher haftet nicht, wenn er nachweisen kann, dass der Schaden und / oder Verlust nicht von ihm oder einem seiner Mitreisenden verursacht wurde oder nicht auf ihn und / oder seine eigenen zurückzuführen ist. Unter Schaden werden auch Folgeschäden verstanden.
  2. Der Verbraucher haftet immer für (Folge-) Schäden, die er verursacht, wenn: – er das Schiff wissentlich außerhalb des Segelgebiets benutzt, das er mit dem Unternehmer vereinbart hat; und / oder – er hält sich wissentlich nicht an die Anweisungen des Unternehmers, das Schiff zu erhalten und / oder die Rechte des Unternehmers zu wahren.
  3. Diese Haftung ist auf einen Betrag von € 500,- zuzüglich des Selbstbehalts begrenzt und gilt unabhängig von der Versicherung des Schiffes.
  4. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden an Waren oder für Körperverletzungen oder Unfälle. Er haftet dafür nur, wenn dieser Schaden und / oder diese Verletzung / Unfall die direkte Folge eines Mangels am gemieteten Schiff ist.

ARTIKEL 11 – NICHTEINHALTUNG DER VEREINBARUNG

  1. Wenn der Unternehmer seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt, kann der Verbraucher den Mietvertrag auflösen, ohne vor Gericht gehen zu müssen. Der Unternehmer muss dann unverzüglich alle Beträge zurückerstatten, die der Verbraucher bereits bezahlt hat.
  2. Der Verbraucher kann auch Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen, es sei denn, der Mangel des Unternehmers kann nicht dem Unternehmer zugerechnet werden.
  3. Vorstehendes gilt nicht, wenn der Unternehmer eine alternative Lösung anbietet, die für beide Parteien zumutbar ist.
  4. Wenn der Verbraucher das Schiff später als zum vereinbarten Zeitpunkt und / oder nicht am vereinbarten Ort überträgt, hat der Unternehmer Anspruch auf eine proportionale Erhöhung der Miete und auf Entschädigung für weitere (Folge-) Schäden. Dieses Recht erlischt, wenn die verspätete Übergabe des Schiffes und/oder des anderen Übergabeortes nicht dem Verbraucher zugerechnet werden kann.
  5. Wenn der Verbraucher das Schiff nicht in dem Zustand überträgt, in dem er es erhalten hat, hat der Unternehmer das Recht, das Schiff in diesem Zustand auf Kosten des Verbrauchers zu reparieren. Er kann dies auch tun, wenn der Verbraucher den Verpflichtungen in Artikel 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachgekommen ist. Der Verbraucher hat die Reparaturkosten nicht zu tragen, soweit sie durch die Versicherung gedeckt sind. Dies gilt nicht, wenn eine Situation nach Artikel 10 Absatz 2 vorliegt.

ARTIKEL 12 – BESCHWERDEN

  1. Wenn der Verbraucher Beschwerden über die Ausführung des Vertrags hat, muss er diese dem Unternehmer schriftlich oder elektronisch melden. Er hat dies innerhalb einer angemessenen (angemessenen) Frist zu tun, nachdem er die Mängel entdeckt hat oder hätte feststellen können. Er muss die Beanstandungen ausreichend beschreiben und erläutern.
  2. Hij moet de klachten voldoende omschrijven en toelichten. Er hat dies innerhalb einer angemessenen (angemessenen) Frist nach Erhalt der entsprechenden Rechnung zu tun. Er muss die Beanstandungen in seinem Schreiben hinreichend beschreiben und erläutern. juni 2018
  3. Wenn der Verbraucher seine Beschwerde nicht rechtzeitig einreicht, kann dies dazu führen, dass er seine Rechte in diesem Bereich verliert. Wenn die Tatsache, dass er sich nicht rechtzeitig beschwert hat, dem Verbraucher vernünftigerweise nicht zugerechnet werden kann, behält er seine Rechte.
  4. Wenn klar geworden ist, dass die Beschwerde nicht einvernehmlich gelöst werden kann, liegt ein Streit vor.

ARTIKEL 13 – ABWEICHUNG VON DEN BEDINGUNGEN

Zusätzliche Bestimmungen oder Bestimmungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, dürfen nicht zum Nachteil des Verbrauchers sein und müssen entweder schriftlich oder so festgehalten werden, dass sie vom Verbraucher in zugänglicher Weise auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden können.

ARTIKEL 14 – RECHTSWAHL

Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen niederländischem Recht, es sei denn, es gilt ein anderes nationales Recht auf der Grundlage zwingender Vorschriften.